Ein Mitglied der Geschäftsleitung reicht seine Kündigung ein, erhält jedoch kein Arbeitszeugnis vom CEO. Trotz mehrerer vergeblicher Versuche, das Zeugnis zu bekommen, wird der ausgeschiedene Manager stattdessen drangsaliert. Was nun?
Das Konzept der „zugrundeliegenden Bedürfnisse“ kann hilfreich sein. Statt nach Recht und Unrecht zu fragen, geht es darum, die Bedürfnisse hinter den Positionen der Parteien zu erkennen. Das ehemalige Mitglied der Geschäftsleitung möchte Anerkennung und Wertschätzung für seine Arbeit erhalten. Der CEO hingegen möchte sein Gesicht wahren und keinerlei positive Erwähnung des ehemaligen Mitarbeiters machen.
Da sich die Bedürfnisse der beiden Parteien ausschließen, wird deutlich, dass der rechtliche Weg wahrscheinlich nicht die gewünschte Lösung bringen wird. Der Arbeitnehmer erhält zwar ein Arbeitszeugnis, aber nicht die Anerkennung, die er sich wünscht.
Eine alternative Lösung könnte darin bestehen, das Arbeitszeugnis von einem ehemaligen Kollegen einzufordern, der mittlerweile zum Geschäftsführer aufgestiegen ist. Auf diese Weise könnte der Arbeitnehmer möglicherweise die verdiente Anerkennung erhalten. Das Verständnis für zugrundeliegende Bedürfnisse eröffnet neue Lösungswege.
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