Ein Mitglied der Geschäftsleitung reicht seine Kündigung ein. Der CEO unterlä??t, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Mehrere Versuche, das Zeugnis zu erhalten, bleiben ergebnislos und führen nur dazu, da?? der ausgeschiedene Manager drangsaliert wird. Was nun?
Ein Mitglied der Geschäftsleitung einer kleinen Unternehmung reicht seine Kündigung ein. Der CEO unterlä??t, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Mehrere Versuche, das Zeugnis zu erhalten, bleiben ergebnislos und führen nur dazu, da?? der ausgeschiedene Manager drangsaliert wird. Zweifelsohne könnte er das Arbeitszeugnis jederzeit vor Gericht einklagen. Dieser Weg allerdings ist mit vielen Unannehmlichkeiten, viel Zeit und hoher emotionaler Belastung verbunden. Was ist dem Arbeitnehmer zu raten, welchem der ehemalige Arbeitgeber das Arbeitszeugnis beharrlich verweigert?
Hilfreich ist das Konzept der ???zugrundeliegenden Bedürfnisse???: Es ersetzt die Frage nach Recht und Unrecht durch eine andersgeartete Frage: Welche Bedürfnisse stehen hinter den beiden Positionen der Parteien?
Das ehemalige Mitglied der Geschäftsleitung erwartet Anerkennung und Wertschätzung für seine geleistete Arbeit. Der CEO dagegen scheint mit dem Abgang seines Mitarbeiters nicht klar zu kommen, hat doch ein Leistungsträger gekündet ??? was wirft das für ein Licht auf ihn als Chef? Solange jene gute Arbeitsleistung nicht in einem Arbeitszeugnis dokumentiert ist, wird es für ihn wohl einfacher sein, die eigenen Verfehlungen zu verdrängen. Das zugrundeliegende Bedürfnis des Chefs: Das Gesicht wahren und kein gutes Haar am ehemaligen Mitarbeiter lassen.
Hinter dem Konflikt stehen Bedüfnisse, die sich gegenseitig ausschlie??en. Damit wird klar, da?? der Rechtsweg wohl eine Lösung verhindert, welche dem ehemaligen Arbeitnehmer sein Bedürfnis erfüllen wird. Dieser gelangt zwar dann zu einem Arbeitszeugnis, darüberhinaus aber wird er gerade die Anerkennung nicht erhalten, für die er sich das Zeugnis wünscht.
Neben einer solchen Analyse kann das Konzept der ???zugrundeliegenden Bedürfnisse??? auch zur Erweiterung des Lösungsraums dienen, indem es nicht auf Positionen beharrt, sondern auf tiefergehende Bedürfnisse abstellt, deren Befriedigung auf verschiedenen Wegen zu erreichen ist. So könnte der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis bei einem seiner ehemaligen Kollegen einfordern, der inzwischen zum Geschäftsführer aufgestiegen ist. Auf diesem Weg wird er wohl eher die verdiente Anerkennung erhalten. In diesem Sinne eröffnet das zugrundeliegende Bedürfnis neue Lösungswege.